
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:
1. Abschluss des Vertrages
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom EuroStar Hotel schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3 Für den Fall, dass die der/den o.g. Übernachtung(en)zu Grunde liegende Buchung über Dritte erfolgt sein sollte, mit der Folge, dass diese für die dadurch entstehenden Hotelkosten aufzukommen haben, erklärt der auf dem Meldeschein unterzeichnende Gast insoweit ausdrücklich seinen Schuldbeitritt und haftet dementsprechend für die entstehenden Hotelkosten als Gesamtschuldner. |
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2. An- und Abreise
2. An- und Abreise
2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21:00 Uhr am Vorabend zu verständigen. |
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3. Leistungen
3. Leistungen
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine gebuchte Mahlzeit, z. B. das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens EuroStar Hotel entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei der Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich. |
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4. Zahlungen
4. Zahlungen
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. EuroStar Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. EuroStar Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von EuroStar Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.
4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist EuroStar Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt EuroStar Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros etc., werden nur erstellt, wenn dem Hotel von dem Rechnungsempfänger eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist EuroStar Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe des Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei EuroStar Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommenen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden. |
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5. Stornobedingungen
5. Stornobedingungen
Bei Um – bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung
gestellt:
5.1 Für Gruppenreservierungen:
a) bis 4 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) bis 2 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen.
c) bei weniger als 1 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen. Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als
Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 15 Personen.
5.2 Für Einzelreservierungen:
a) bis 24 Stunden vor Ankunft kostenfrei.
b) Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob
das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmers bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde.
5.3 Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit:
a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt
b) 24. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten
c) 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
d) 7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
e) binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl. |
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6. Haftung
6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber EuroStar Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 EuroStar Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. EuroStar Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 EuroStar Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur 750,00 €, es sei denn, EuroStar Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurde EuroStar Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben und ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag wurde geschlossen.
6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem von EuroStar Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von EuroStar Hotel auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
6.5 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von EuroStar Hotel wird ausgeschlossen. |
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7. Kündigung
7. Kündigung
7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht EuroStar Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat EuroStar Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Fall der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann EuroStar Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von EuroStar Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfall zu. |
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8. Sonstiges
8. Sonstiges
8.1 Tiere können im EuroStar Hotel aufgenommen werden, wenn diese vor der Ankunft angemeldet werden.
8.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
8.3 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch EuroStar Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
8.5 Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt. |
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9. Allgemeines
9. Allgemeines
9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebensachen (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartien:
9.4 Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Januar 2004. Der Gerichtsstand ist Castrop-Rauxel |
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